Das Cash Settlement oder auch Barausgleich ist ein Abrechnungsverfahren für Termingeschäfte wie Futures und Optionen. Statt einer physischen Lieferung in Form von beispielsweise Aktien, kommt es beim Cash Settlement zu einer Transferierung eines Geldbetrags. Bei welchen Produkten es zu einem Barausgleich kommen kann und was Optionshändler hierbei unbedingt beachten müssen, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.
Was ist ein Cash Settlement? Definition des Barausgleichs
Cash Settlement ist eine Methode, die in verschiedenen Finanzmärkten verwendet wird, um Transaktionen abzuwickeln. Im Kern handelt es sich dabei um die Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung (Option) durch Zahlung in bar („Cash“) anstatt durch die physische Lieferung von Vermögenswerten.
Wie funktioniert Cash Settlement? Beispiel eines Cash Settlements
Im Falle eines Cash Settlements wird der Wert des Basiswerts zum Fälligkeitszeitpunkt ermittelt. Je nachdem, ob der Wert gestiegen oder gesunken ist, zahlt eine Partei den Differenzbetrag in bar an die andere Partei, um den Kontrakt zu begleichen. Dies ermöglicht es den Beteiligten, von den Preisbewegungen des Basiswerts zu profitieren, ohne tatsächlich physische Vermögenswerte austauschen zu müssen.
Beispiel eines Cash Settlements:
Ein Käufer einer Option kauft eine 20er-Call Option auf den VIX-Index. Angenommen der VIX-Index hat bei Verfall einen Wert von 40, dann erhält der Käufer der Option den Inneren Wert in Höhe von 20 (40 aktueller Kurs – 20er Strike-Preis) vom Verkäufer der Option (Stillhalter) auf sein Konto in bar gutgeschrieben. Es wird kein Underlying geliefert.
Warum wird das Cash Settlement verwendet?
Der Barausgleich ist eine praktische Möglichkeit, um Gewinne und Verluste schnell zu realisieren. In der Praxis kommt dies im Optionshandel in erster Linie dann vor, wenn das Underlying selbst gar nicht handelbar ist, also eine physische Lieferung schlicht unmöglich wäre. Beispielsweise lassen sich Optionen auf den VIX-Index handeln, der Index selbst ist aber nicht handelbar (die Futures ja, der Index aber nicht), deshalb ist eine physische Lieferung nicht möglich und es gibt nur VIX-Optionen mit der Cash Settlement-Methode. In erster Linie kommt dies also bei Index-Optionen vor, zum Beispiel:
- Große US-Indizes: SPX, RUT, NDX,…
- Europäische und asiatische Indizes: DAX, EOE, HSI, N225
- Volatilitätsindex VIX
Neben den Aktienindizes gibt es aber auch auf Rohstoff-Futures Optionen mit einem Cash Settlement, so handelt es sich zum Beispiel beim Natural Gas Futures (TWS-Symbol: NG) mit der Trading-Klasse LNE ebenfalls um Optionen mit einem Barausgleich. Unter der Finanzinstrumentinfo lässt sich die Abwicklungsmethode ganz einfach ablesen:
Meistens handelt es sich bei Optionen mit der Abwicklungsmethode Cash Settlement um Optionen europäischen Ausübungsstils, diese sind erst bei Verfall ausübbar und nicht während der Laufzeit.
Steuerliche Besonderheit bei Optionen mit Cash Settlement
Optionshändler, die im Privatvermögen handeln, müssen als Stillhalter bei Optionen mit Barausgleich eine steuerliche Besonderheit beachten. Normalerweise sind Verluste aus dem reinen Verkauf von Optionen unbegrenzt anrechenbar, es sei denn es kommt zu einem Barausgleich! Werden Optionen im Verlust bar ausgeglichen (als Stillhalter), dann fällt dies trotzdem unter die Verlustverrechnungsbegrenzung in Höhe von 20.000 €! Dabei ist nicht entscheidend, ob die Optionen grundsätzlich mit der Abwicklungsmethode „Barausgleich“ handelbar sind, es muss hierbei zum Barausgleich kommen! Mehr zu diesem Thema findet ihr in diesen Blogbeitrag.
Fazit
Das Cash Settlement oder auch Barausgleich bei Optionen ist eine Abwicklungsmethode bei der es zu keiner physischen Lieferung des Underlyings kommt, sondern eine Zahlung in bar erfolgt. Dieses Verfahren wird in der Regel bei Index-Optionen angewandt, wenn eine physische Lieferung nicht möglich ist. Bei diesen Optionen ist der Handel mit der Wheel-Strategie nicht in gewöhnlicher Form möglich, da kein Underlying „veroptioniert“ werden kann. Zu beachten ist außerdem die steuerliche Besonderheit, Privatanleger sollten Optionen mit einem Barausgleich unbedingt vor Verfall schließen!
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