Aktienhandel in der Trading-GmbH

Aktienhandel in der Trading-GmbH – Fast steuerfrei!

Aufgrund der neuen steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung ist eine Trading-GmbH aktuell sehr beliebt. Auch neben diesem Vorteil ist eine GmbH gerade für den Aktienhandel sehr sinnvoll. Warum? Die Antwort erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.

Aktienhandel in der Trading-GmbH

Was ist eine Trading-GmbH?

Eine Trading-GmbH oder auch Trader-GmbH ist juristisch gesehen eine gewöhnliche GmbH. Der Unternehmenszweck einer Trading-GmbH liegt im Handel von Trading-Produkten oder auch im Investieren in Buy-and-Hold-Titeln. Durch die Gründung einer GmbH lässt sich die Verlustverrechnung für Privatleute umgehen und außerdem sind Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH fast steuerfrei!

Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH

Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich grundsätzlich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:

  • Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
  • Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %

Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für Aktienveräußerungen gilt hier eine große Ausnahme!

Achtung: Folgende Ausnahme gilt nur für Aktien und nicht für andere Trading-Produkte, wie Optionen!

Aktienhandel in der Trading GmbH

Besteuerung von Aktien in der GmbH

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:

Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.

Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.

Beispiel:

  • Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
  • Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
  • Gewinn des Trades: 100 €

Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage

Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €

Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!). Aber Achtung: Verluste aus Aktienveräußerungen sind nicht abzugsfähig!

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Besteuerung von Dividenden in der Trading-GmbH

Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile an der Aktiengesellschaft von über 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit ca. 30 % in der GmbH zu versteuern.

Fazit – Aktienhandel in der Trading-GmbH

Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt.

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Über den Autor

Alexander Eichhorn

Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Eichhorn Coaching und Portfoliomanager der Vermögensverwaltung Bothe & Eichhorn Capital

Seine Ausbildungstätigkeiten haben den Schwerpunkt auf der optimalen Betreuung von Kunden mit großen Konten.

Außerdem zeigt er Optionshändlern durch zahlreiche Blogartikel den schnellen Einstieg in den profitablen Optionshandel und veröffentlicht regelmäßig Analysen und Tipps auf dem Eichhorn Coaching YouTube-Kanal.