In diesem Blogbeitrag erklären wir euch zunächst die Herausforderung der eingeschränkten Verlustverrechnung, zeigen die Vor- und Nachteile einer Trading GmbH und stellen verschiedene Handelsstrategien mit Optionen vor, die sich besonders gut in einem Trading GmbH-Depot umsetzen lassen.
Achtung: In diesem Blogbeitrag gibt es einige steuerliche Aspekte, deren tatsächliche Handhabung durch die Finanzämter sich erst noch in der Praxis zeigen muss. Bitte haltet immer Absprache mit eurem Steuerberater, denn wir können für die folgenden Informationen keinerlei Garantie übernehmen!
Optionen in einer Trading GmbH handeln
Optionen sind eines der besten und flexibelsten Handelsinstrumente. Während sich Händler eigentlich darauf fokussieren sollten, welche Strategie für das Portfolio und den eigenen Kopf am besten passt, hat uns 2021 die Regierung das Leben noch etwas schwerer gemacht. Denn seitdem gilt die eingeschränkte Verlustbeschränkung von Termingeschäften. Händler mit kurzfristigen Intraday-Strategien sind damit massiv in ihrem Handel eingeschränkt und auch viele Optionsstrategien sind nicht mehr „privat handelbar“. In diesem Zuge wurden nun viele Trading GmbHs gegründet, denn neben der „Handelsfreiheit“ gibt es noch weitere Vorteile wie der quasi-steuerfreie Handel von Aktien und die Verrechnung von weiteren Kosten wie IT-Ausstattung.
Grundsätzliche Herausforderung
Bevor wir mit den Strategien in einer Trading GmbH starten, zunächst einmal die grundsätzliche Herausforderung, welche die eingeschränkte Verlustverrechnung mit sich bringt: Verluste aus Termingeschäften sind seit 2021 nur noch bis 20.000 € anrechenbar. Hat ein Händler z.B. 100.000 € Gewinn mit DAX-Futures erzielt, gleichzeitig aber auch 100.000 € Verlust mit diesen Futures, dann ist das effektive Jahresergebnis 0 €. Das absurde: Von diesen 100.000 € Verlust sind nur noch 20.000 € anrechenbar. Das bedeutet, der Händler muss auf 80.000 € Gewinn Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer bezahlen, obwohl unterm Strich nichts verdient wurde.
Optionshändler haben hier Glück, denn der Verkauf von Optionen (Short-Optionen) ist kein klassisches Termingeschäft. Und Verluste aus dem Verkauf von Optionen sind nach wie vor unbegrenzt mit Gewinnen aus den Stillhalterstrategien verrechenbar. Nun wird es aber noch eine Stufe komplexer: Denn Long-Optionen sind in einem anderen Steuertopf, zählen als Termingeschäft und hier können Verluste nur bis 20.000 € pro Jahr verrechnet werden. Nutzt ein Optionshändler also Long-Optionen, um seine Short-Optionen im Risiko zu limitieren, rächt sich das bei der Steuer. Oder werden Long-Optionen zum Hedgen eines großen Aktiendepots verwendet, dann können Verluste aus einem solchen Depotschutz in einem bullischen Aktienjahr eben nur in Höhe von 20.000 € angerechnet werden.
Zusammengefasst: Der Handel von Short-Optionen ist weiterhin möglich, werden Long-Optionen hinzugezogen kann es aufgrund der beschränkten Verlustverrechnung zu deutlichen Einschränkungen kommen. Um diese Einschränkungen zu umgehen, kann sich die Gründung einer Trading GmbH lohnen.
Ab wann lohnt sich überhaupt eine Trading GmbH?
Die wohl häufigste Frage, die wir erhalten: Wann bzw. ab welchem Betrag ist eine Trading GmbH sinnvoll? Die juristische unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an! Die Antworten, die wir häufig hören, wie zum Beispiel: „Es lohnt sich erst ab einer Million“ oder „ab 100.000 € sinnvoll“ sind pauschale Verallgemeinerung, die stimmen können oder auch nicht.
Im Folgenden haben wir einige Faktoren aufgelistet, die gute Anhaltspunkte für eine Trading GmbH-Gründung sind (es müssen nicht alle Punkte zutreffen):
- Profitabler Handel mit Profiten mindestens im fünfstelligen Bereich
- Handel von Termingeschäften, die in privaten Konten nach der Verlustbeschränkung nicht mehr möglich sind
- Der Handel / Investment möchte dauerhaft betrieben werden (über Jahre hinweg)
- Aktiengewinne werden erst in einigen Jahren benötigt und der Zinseszins kann in der Trading GmbH arbeiten
- Es gibt bereits eine operative GmbH
Vor- und Nachteile einer Trading GmbH
Eine Trading GmbH lohnt sich aber nicht nur wegen der „uneingeschränkten“ Freiheit beim Handel, es gibt noch viele weitere Vorteile:
- Aktiengewinne werden nur mit ca. 1,5 % besteuert
- Keine Beschränkung der Verlustverrechnung und damit keine Einschränkung im Handel
- Immobilienerträge ggf. von Gewerbesteuer befreit
- Voller Betriebsausgabenabzug
- Beschränkte Haftung
- Steuersatz (mögliche Abschaffung der Abgeltungsteuer)
- Zeitliche Verlagerung der Ausschüttung in progressionsarmen Zeiten möglich (Gewinn kann in der GmbH steuerarm reinvestiert werden)
- Aufbau einer Altersversorgung
- Verlagerung von bisher privaten Ausgaben möglich
Video-Tipp: Lohnt sich eine Trading-GmbH für mich?
Wo Licht ist, gibt es aber natürlich auch Schatten und deshalb darf man die grundsätzlichen Nachteile einer Trading GmbH nicht vergessen:
- Verbuchung kompliziert
- Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht
- Unterhaltungskosten (Jahresabschluss, IHK, LEI, Bankkonto…)
- Offen- oder Hinterlegung im elektronischen Handelsregister
- Kursdaten sind teurer
- Strikte Trennung Betrieb / privat notwendig
- Gewerbesteuer
- Gefahren möglich: Betriebsaufspaltung und Aufdeckung stiller Reserven
Wer tiefer in das Thema Trading GmbH einsteigen möchte, sollte sich einmal die Spezial-Ausgabe unseres Vermögensmagazins zur Trading GmbH ansehen:
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Nun kommen wir zu den Optionsstrategien, die man in einer Trading GmbH handeln kann.
Einkommensstrategien in der Trading GmbH
Ein Schwerpunkt unseres Börsenhandels sind die Einkommensstrategien. Dabei handelt es sich um mechanische Strategien, bei denen unabhängig vom aktuellen Marktumfeld regelmäßig Trades umgesetzt werden und somit ein stetiger Cashflow in das Depot fließt. Diese Strategien variieren bei uns von sehr kurzfristigen Trades mit nur wenigen Stunden Haltedauer, bis hin zu mehreren Wochen. Diese Strategien sind teilweise auch in privaten Handelsdepots umsetzbar, wenn sie nur mit Short-Optionen umgesetzt werden. Damit aber das volle Spektrum dieser Einkommensstrategien genutzt werden kann, führt kein Weg an einer Trading GmbH vorbei.
Mehr zu diesem Handel findet ihr auch im folgenden Video:
Spread Handel in der Trading GmbH
Nackte Optionen können nach wie vor in privaten Depots gehandelt werden. Was passiert aber, wenn man eine bearische Handelsidee auf die Tesla-Aktie umsetzt, einen Short Call verkauft und die Aktie anschließend durch die Decke schießt? Die Verluste sind theoretisch unlimitiert und ein einzelner Trade kann die Arbeit vieler Jahre kaputt machen. Mehr zum Thema „Risiko von nackten Optionen“ findet ihr in diesem Video:
Die Lösung: Mit Hilfe von Long-Optionen wird dieses Risiko limitiert und damit das Konto geschützt. Für Put-Optionen bietet sich dabei der Bull Put Spread an, bearische Trade-Ideen können mit Bear Call Spreads umgesetzt werden. Aber eben nur in einer Trading GmbH, da ansonsten die Verluste der Long-Optionen zum Steuerproblem werden können.
Ein Beispiel für einen erfolgreich umgesetzten Bear Call Spread auf die GOOGL-Aktie findet ihr z.B. in diesem Video.
Komplexe Optionsstrategien in der Trading GmbH
Wer nackte Optionen mit Long-Optionen kombiniert, hat bereits eine komplexere Optionsstrategie umgesetzt. Eine Stufe weiter geht dabei der Handel mit Butterfly-Strategien. Bei diesem Handel werden pro Trade 4-6 Optionen gleichzeitig umgesetzt und daraus eröffnen sich ganz neue Chancen und Handelsmöglichkeiten. So wird beispielsweise bei einem klassischen Butterfly-Trade ein Debit bezahlt und das Risiko ist somit auf diesen Betrag begrenzt. Erreicht der Preis des Underlyings aber einen bestimmten Preiskorridor, kann ein großer Profit erzielt werden.
Diese Strategien verwenden dabei in gleicher Zahl Short- und Long-Optionen, so dass das Risiko immer definiert begrenzt ist. Steuerlich kann der Handel solcher Strategien aber schnell zum Fiasko werden, denn die Verluste aus den Long-Optionen können sehr große steuerliche Auswirkungen haben. Handelt man einen solchen Butterfly beispielsweise mit SPX-Optionen können pro Trade bereits tausende US-Dollar an Verlust aus Long-Optionen entstehen, die natürlich durch entsprechende Gewinne der Short-Optionen mehr als kompensiert werden. Das Finanzamt interessiert sich aber nicht für das reale Ergebnis, sondern nur für den Verlust aus den Long-Optionen. Und dieser kann eben nur bis zu einer Höhe von 20.000 € verrechnet werden.
Diese komplexen Optionsstrategien, die für fortgeschrittene Optionshändler extrem interessant sind, sind aber nur noch in einer Trading GmbH sinnvoll umsetzbar. Ein Beispiel für einen solchen Trade findet ihr in diesem Video.
Fazit
Der Handel von Optionen ist auch weiterhin für private deutsche Konten möglich, aufgrund der beschränkten Verlustverrechnung von Long-Optionen sind die Möglichkeiten aber deutlich eingeschränkt. Eine Trading GmbH ist hier ein Ausweg und bietet neben der Freiheit im Handel noch viele weitere Vorteile. Wenn ihr unsere besten Strategien und auch die Philosophie für die ganzheitliche Gestaltung einer Trading GmbH kennenlernen möchtet, dann schaut euch gerne unsere Mastermind-Gruppe an. Hier betreuen wir Händler bei ihrem Handel, aber auch zu Themen wie der GmbH-Gründung und Steueroptimierung.
Hinweis:
Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieser Seite hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von dem Autor als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Der Autor übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden.