Gold steuerfrei handeln

Gold zählt wohl zu den meistgehandelten Rohstoffen an den Börsen weltweit. Auch als Anlageobjekt ist das Edelmetall sehr beliebt. Wie Investoren und Trader Gold steuerfrei handeln können erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.

Gold steuerfrei handeln – so geht’s!

Erst einmal vorweg: Wir sind keine Steuerberater und lehnen jede Haftung ab. Bitte lest hierzu unseren Risikohinweis. In den letzten Jahren haben wir uns aber intensiv mit verschiedenen Steuerthematiken beschäftigt und möchten dies in diesem und folgenden Blogbeiträgen mit euch teilen. Jede Aussage versuchen wir mit einem Gesetz oder Urteil zu begründen, diese können sich aber jederzeit ändern.

Update: Es gibt aktuelle Pläne die Steuerfreiheit von Xetra-Gold abzuschaffen! Mehr dazu findet ihr bei unserem Partner Trading-Steuerberatung.

Für die Finanzbehörden sind die Gewinne aus der Veräußerung von physischem Gold nach § 23 EstG. ein privates Veräußerungsgeschäft und nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Sollte das Gold innerhalb eines Jahres veräußert werden, muss der Gold-Investor den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Freigrenze von 600€). Dies gilt übrigens auch für andere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium.

Problem der Mehrwertsteuer

Edelmetalle lassen sich also nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Alle Produkte unterliegen in Deutschland in der Regel einem Mehrwertsteuersatz von 19%, welcher auch für Edelmetalle gilt. Genau hier greift der Vorteil von Gold, denn unter gewissen Punkten entfällt beim Kauf die Mehrwertsteuer:

  • Goldbarren müssen ein Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen
  • Goldmünzen müssen ein Feingehalt von 900/1000 besitzen und dürfen nicht vor dem 19. Jahrhundert geprägt sein

Für Goldmünzen gelten noch weitere Anforderungen. Wer sich die Details anschauen möchte, kann dies im § 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold und in Richtlinie 98/80/EG des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Gold [Amtsblatt L 281 vom 17.10.1998] nachlesen.

Mit welchem Produkt Gold steuerfrei handeln?

Diese Steuerbegünstigungen gelten nur für den Handel von physischem Gold. Nun ist ein Gold-Future oder eine Option ein Terminprodukt und somit steuerlich kein physisches Gold. Für Fans, die Gold physisch in der Hand halten möchten oder aufgrund verschiedener Absicherungsgedanken im eigenen Tresor lagern möchten, bietet sich der Kauf von Gold bei bekannten Goldhändlern an. Diese haben aber den Nachteil, der sehr hohen Spanne zwischen An- und Verkaufspreisen.

Liquidere An- und Verkaufspreise haben verschiedene Anbieter von Zollfreilagern wie z. B. https://gold.bullionvault.de/ (Anmerkung: Haben wir selbst noch nie getestet, aber Kunden von uns haben gute Erfahrungen damit gemacht). Hier hat man (sofern man nicht nach Singapur fliegen möchte) das Gold aber selbst physisch nicht in der Hand.

Neben diesen beiden Möglichkeiten besteht aber am Ende dennoch die Möglichkeit Gold an den Wertpapierbörsen steuerfrei zu handeln. Dies erfahrt ihr im folgenden Abschnitt.

Gold steuerfrei an der Börse handeln?

Wie ich bereits geschrieben habe, unterliegen börsengehandelte Produkte in der Regel der Abgeltungsteuer. Nun gibt es Gold-ETCs, die Gold physisch hinterlegt haben – gilt dies nun auch steuerlich als physisches Gold? Natürlich ist dies laut den Finanzbehörden nicht so.

Nun gibt es aber fleißige Kläger, die für einige Gold-ETCs eine gleiche Regelung wie bei physischem Gold erstritten haben. Dies gilt aktuell für Xetra-Gold, die passenden Urteile sind hierzu:

gold steuerfrei handeln

Quelle: https://www.xetra-gold.com/

Mittlerweile gilt nach Rechtsprechung diese Regelung auch für das Euwax-Gold. Wir haben also zwei Produkte an den Börsen zu Verfügung, mit denen man physisches Gold handeln kann. Übrigens gilt diese Regelung auch wenn man Gold shortet!

Noch einen Satz zu diesen Regelungen: Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Finanzamt eine gleiche Regelung bei amerikanischen ETCs (wie den GLD) zulässt. Und im Zweifel glaube ich nicht, dass ihr euer Recht bis zum BGH erstreiten wollt.

Die Praxis

Wir haben nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt, möchten euch nun aber noch ein paar Tricks für die Praxis mitgeben, wenn ihr Gold steuerfrei handeln möchtet. Handelt ihr z.B. das Xetra-Gold, sollte euch bewusst sein, dass die Steuerfreiheit erst nach einem Jahr Haltedauer gilt. Realisiert ihr den Gewinn innerhalb eines Jahres, so wird dies mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert (sofern Freigrenze überschritten), der in der Regel höher als die Abgeltungssteuer ist.

Ist die Position nach 364 Tagen im Verlust, empfiehlt es sich eventuell die Position zu schließen und neu zu eröffnen. Somit produziert ihr einen steueranrechenbaren Verlust, dieser kann aber nur mit Gewinnen des § 23 verrechnet werden (z. B. Veräußerung fremdgenutzter Immobilien). Aber Achtung: Nach Neueröffnung muss erneut ein Jahr zur Steuerfreiheit gewartet werden!

Wichtig ist zu wissen: realisiert ihr einen Verlust nach einem Jahr Haltezeit, so ist dieser mit keinen anderen Einkünften gegenzurechnen. Es ist daher sinnvoll kurz vor dem Haltejahr zu schauen, ob eine Verlustposition geschlossen werden sollte.

Fazit

Gold lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Börsen liquide und steuerfrei handeln. Einige Dinge wie das „richtige“ Produkt, Dokumentationspflichten usw. gilt es zu beachten. Findige Händler wissen mit den verschiedenen Einkommensteuerarten zu spielen und große steuerliche Verluste zu realisieren, obwohl im Konto keine Wertminderung entsteht.

Weitere Informationen im Video:


Hinweis:
Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieser Seite hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von dem Autor als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Der Autor übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden.


 

Alexander Eichhorn

Alexander Eichhorn

Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Eichhorn Coaching und Portfoliomanager der Vermögensverwaltung Bothe & Eichhorn Capital. Seine Ausbildungstätigkeiten haben den Schwerpunkt auf der optimalen Betreuung von Kunden mit großen Konten. Außerdem zeigt er Optionshändlern durch zahlreiche Blogartikel den schnellen Einstieg in den profitablen Optionshandel und veröffentlicht regelmäßig Analysen und Tipps auf dem Eichhorn Coaching YouTube-Kanal. Du kannst dich auf Twitter mit ihm verbinden.