Steuertipps zum Jahreswechsel – Privat & Trading-GmbH

Steuertipps zum Jahreswechsel – Privat & Trading-GmbH

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende, und es ist an der Zeit, sich in den letzten Handelstagen Gedanken um einen optimalen steuerlichen Abschluss zu machen. In diesem Blogbeitrag geben wir euch deshalb Steuertipps, wie ihr jetzt noch Steuern sparen und gleichzeitig Steuerfallen aus dem Weg gehen könnt – explizit für Privatanleger und Tradings-GmbHs.

Steuertipps zum Jahreswechsel – Privat & Trading-GmbH

Steuern sparen zum Jahreswechsel – Zwei Grundsätze

Grundsätzlich sind uns zwei Punkte für den steuerlichen Jahreswechsel wichtig:

  • Steuern sparen: Wir schauen das Depot gezielt nach Positionen durch, bei denen durch einen Verkauf Steuern gespart werden können
  • Steuerfallen vermeiden: Es ist sinnvoll, möglichst alle Positionen zum Jahresende zu schließen. Warum? So vermeiden Anleger direkt mögliche Steuerfallen, in die sie unbewusst tappen

Die zwei Grundsätze korrelieren gegeneinander, deshalb werden wir im kommenden Abschnitt gezielt Steuertipps für den Jahreswechsel einzelner Produktarten für Privatanleger und Trading-GmbHs geben.

Sparerpauschbetrag beachten!

Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland, der dazu dient, Kapitalerträge steuerlich zu entlasten. Für Singles beträgt dieser 1.000 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, bis zu dieser Höhe bleiben pro Person steuerfrei. Sollten Privatanleger also noch nicht den Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft haben, dann ist es sinnvoll, gezielt Gewinnpositionen zu schließen, um diese Freigrenze zu nutzen. Das Realisieren von Gewinnen vor Jahresende ist aber nur unter der Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags sinnvoll, darüber hinaus nicht!

Tipp: Überprüft eure Verlustverrechnungstöpfe! Durch ein geschicktes Management lassen sich Verluste in einen anderen Topf umlagern.

Steuern sparen zum Jahreswechsel – Aktien und Co.

Gehen wir nun die einzelnen Produktarten für Privatanleger und Trading-GmbHs durch:

Aktienpositionen

Privatanleger: Ist der Sparerpauschbetrag bereits ausgenutzt, sollten keine Gewinnpositionen mehr realisiert werden. Um eine mögliche Steuerlast zu senken, können Aktienpositionen, die im Verlust sind, geschlossen und neu gekauft werden. So realisiert der Anleger noch einen steuerlichen Verlust im Jahr 2023. Ist dies legal? Ja, solange der Rückkauf zu einem anderen Kurs als der Verkaufspreis notiert. Dies hat der BFH in diesem Urteil bestätigt.

Aufpassen: Wer im Privaten Aktien short über den Jahreswechsel hält, muss einen Gewinn versteuern (den es möglicherweise nicht gibt). Unbedingt Short-Aktien im Privatvermögen vor dem Jahreswechsel schließen! (BMF-Schreiben: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer RN 196)

Trading-GmbH: Relativ einfach: Nichts unternehmen! Aktienveräußerungen werden zwar kaum besteuert (unter 2 %), dennoch ist es nicht sinnvoll, einen steuerlichen Gewinn noch im Jahr 2023 zu realisieren. Und Aktienverluste? Niemals in einer GmbH (aufgrund der Steuer) schließen! Diese Verluste sind NICHT anrechenbar!

Short-Optionen

Privatanleger: Bis vor einiger Zeit wurde der Zeitpunkt der Prämieneinnahme versteuert und nicht der Rückkaufzeitpunkt. Dies hat dazu geführt, dass Privatanleger Short-Optionen besteuern mussten, obwohl diese noch offen waren (eventuell auch im Verlust). Diese Regelung wurde zwar gekippt, aber es müssten nun „alte“ Steuerbescheide korrigiert werden. Deshalb empfehlen wir alle Short-Optionen zu schließen!

Trading-GmbH: Theoretisch ist eine GmbH nicht von dieser Regelung betroffen, dennoch empfehlen wir Trading-Positionen zum Jahresende zu schließen. Warum? Jede Position muss zum Bilanzstichtag bewertet werden!

Long-Optionen/Futures (Short/Long)/CfDs:

Sofern nicht gerade ein sehr hoher Buchgewinn offen ist, würden wir im Privatvermögen, als auch in der Trading-GmbH sämtliche Positionen schließen! Ihr geht somit möglichen Problemen direkt aus dem Weg!

Fazit – Steuertricks zum Jahresende

Grundsätzlich würden wir (fast) alle Positionen zum Jahresende schließen, um vielen Steuerfallen direkt aus dem Weg zu gehen und in der GmbH die Bewertung zum Bilanzstichtag zu vermeiden. Bei Buy-and-Hold-Aktien realisieren wir sowohl im Privaten als auch in der GmbH keine Gewinne. Als Privatanleger kann es sinnvoll sein, bewusst Verlustpositionen noch im Jahr 2023 zu realisieren, um die Steuerlast zu senken. Andere Trading-Produkten würden wir konsequent schließen, um das Depot größtmöglich zu leeren. Sollten einzelne Positionen (beispielsweise ein Future) massiv im Gewinn sein, so ergibt es in Ausnahmefällen sicherlich Sinn, die Position über den Jahreswechsel zu halten.

Alexander Eichhorn

AUTOR

Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Eichhorn Coaching und Portfoliomanager der Vermögensverwaltung Bothe & Eichhorn Capital. Seine Ausbildungstätigkeiten haben den Schwerpunkt auf der optimalen Betreuung von Kunden mit großen Konten. Außerdem zeigt er Optionshändlern durch zahlreiche Blogartikel den schnellen Einstieg in den profitablen Optionshandel und veröffentlicht regelmäßig Analysen und Tipps auf dem Eichhorn Coaching YouTube-Kanal. Du kannst dich auf Twitter mit ihm verbinden.


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Alexander Eichhorn

Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Eichhorn Coaching und Portfoliomanager der Vermögensverwaltung Bothe & Eichhorn Capital. Seine Ausbildungstätigkeiten haben den Schwerpunkt auf der optimalen Betreuung von Kunden mit großen Konten. Außerdem zeigt er Optionshändlern durch zahlreiche Blogartikel den schnellen Einstieg in den profitablen Optionshandel und veröffentlicht regelmäßig Analysen und Tipps auf dem Eichhorn Coaching YouTube-Kanal. Du kannst dich auf Twitter mit ihm verbinden.