Aufgrund der neuen steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung ist eine Trading-GmbH aktuell sehr beliebt. Auch neben diesem Vorteil ist eine GmbH gerade für den Aktienhandel sehr sinnvoll. Warum? Die Antwort erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.
Was ist eine Trading-GmbH?
Eine Trading-GmbH oder auch Trader-GmbH ist juristisch gesehen eine gewöhnliche GmbH. Der Unternehmenszweck einer Trading-GmbH liegt im Handel von Trading-Produkten oder auch im Investieren in Buy-and-Hold-Titeln. Durch die Gründung einer GmbH lässt sich die Verlustverrechnung für Privatleute umgehen und außerdem sind Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH fast steuerfrei!
Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH
Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich grundsätzlich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:
- Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
- Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %
Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für Aktienveräußerungen gilt hier eine große Ausnahme!
Achtung: Folgende Ausnahme gilt nur für Aktien und nicht für andere Trading-Produkte, wie Optionen!
Besteuerung von Aktien in der GmbH
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:
Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.
Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.
Beispiel:
- Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
- Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
- Gewinn des Trades: 100 €
Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage
Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €
Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!). Aber Achtung: Verluste aus Aktienveräußerungen sind nicht abzugsfähig!
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Themen unter anderem: *
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- Wann ist eine Trading-GmbH sinnvoll?
- aktueller Stand zur Verlustverrechnungbegrenzung
- Stolpersteine bei der Gründung einer GmbH & Grundlagen der Besteuerung der GmbH
- Steuertricks in der Trading-GmbH mit dem aktiven Handel
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Besteuerung von Dividenden in der Trading-GmbH
Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile an der Aktiengesellschaft von über 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit ca. 30 % in der GmbH zu versteuern.
Fazit – Aktienhandel in der Trading-GmbH
Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt.
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