• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
Eichhorn Coaching Logo

Eichhorn Coaching

Der Experte für den Optionshandel

  • Start
  • Über uns
    • Unser Team
    • Unsere Idee
    • Kundenstimmen
    • Unsere Partner
    • Jobs
  • Angebot
    • Termine
    • (Online-)Seminare
    • Vermögensmagazin
    • Mastermind-Gruppe
    • Persönliches Coaching
    • Kostenfreie E-Books
    • CoT-Report
  • Blog
  • Newsletter
  • Kundenbereich
    • Kunden Login

Verlustverrechnung Optionen ab 2021 – Änderungen im Überblick

16. Dezember 2020 von Maximilian Bothe

Eine Gesetzesänderung, die Ende 2019 beschlossen wurde, stößt aktuell bei Anlegern auf Unverständnis und Gegenwind. Die Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, einschließlich Optionen, wird ab 2021 geändert. Gewinne und Verluste werden demnach ab 2020/21 anders besteuert. Obwohl erst 2009 höchstrichterlich bestätigt wurde, dass eine sogenannte ‚asymmetrische Besteuerung‘ nicht zulässig ist, dürfen ab 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 € verrechnet werden. Folgt der Bundestag dieser Empfehlung des Finanzausschusses, wird es vom Bundesrat verabschiedet.

Überblick über die Gesetzesänderung – Verlustverrechnung ab 2021

Nach der Änderung des § 20 EStG. werden Kapitalanlagen (ab 2020) und Termingeschäfte nur noch begrenzt angerechnet.

Verlustverrechnung aus Termingeschäften (ab 2021)

  • Nach § 20 Abs. 6 Satz 5 neu – EStG wird die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften in zweifacher Hinsicht eingeschränkt.
  • Zum einen dürfen diese Verluste nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden.
  • Zum anderen ist die Verrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt.

Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und je Folgejahr wiederum nur jeweils bis zur Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus Termingeschäften und Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden. Die Neuregelung gilt für Verluste aus Termingeschäften, die ab 2021 (!) entstehen (§52 Abs. 28 EStG).

Betroffene Produkte sind die folgenden:

  • Zu den Verlusten aus Termingeschäften gehören insbesondere Verluste aus dem Verfall von (Long)-Optionen und entsprechenden Glattstellungsgeschäften.
  • Hat der Stillhalter einer Option oder einer Zinsbegrenzungsvereinbarung einen Barausgleich zu leisten, handelt es sich ebenfalls um den Verlust aus einem Termingeschäft.
  • CfDs gelten ebenfalls als Termingeschäfte.
  • Sowohl Zertifikate als auch Optionsscheine werden im Wege von Kassageschäften erworben und führen daher zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 7 EStG.
  • Für Verluste aus dem Verfall von Zertifikaten und Optionsscheinen kommt daher die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG zur Anwendung.

Was bedeutet das für Optionen?

Für Verluste aus Optionsgeschäften (einschließlich deren Verfall) findet die Verlustverrechnungsbeschränkung gem. §20 Abs. 6 Satz 5 EStG für „Termingeschäfte“ Anwendung.

Unterscheidung bei Verlusten aus Stillhaltergeschäften:

  • Verluste aus Glattstellungsgeschäften eines Stillhalters (-> keine Anwendung von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, weil gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die für das Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien zu vermindern sind)
  • Verluste aus dem zu leistenden Barausgleich eines Stillhalters (-> insoweit Anwendung von § 20 Abs. 6 Satz 5EStG)

Der Wahnsinn im Überblick:

Ab 2021 gibt es 5 Verlustverrechnungstöpfe, hier eine Übersicht:

Verlustverrrechnung Optionen 2021 - Überblick

Beispiele Verlustverrechnung Optionen ab 2021 

 

Beispiel 1: Short und Long Optionen auf den S&P 500 (ES)

Ein Stillhalter hat Short Puts auf den S&P 500 Mini-Future (ES) in Höhe von $ 100.000 verkauft und gleichzeitig die erhaltene Prämie in Long-Puts mit einem initialen Wert von $ 100.000 investiert. Der Aktienmarkt steigt nun an und alle Optionen verfallen wertlos.

  • Short-Puts:
    Topf 1: $ 100.000 Prämie erhalten. Diese müssen als Gewinn versteuert werden
  • Long-Puts:
    Topf 4: $ 100.000 Verlust. Diese Verluste können nun mit Topf 1 verrechnet werden, aber in Höhe von $ 20.000.

Somit verbleibt ein steuerlicher Gewinn von $ 80.000 auf den Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer fällig sind.

Beispiel 2: Iron Condor auf den SPX

Ein Stillhalter verkauft einen Iron Condor auf den SPX-Index mit 16 Tagen Restlaufzeit.

Verlustverrrechnung Optionen 2021 - Beispiel

Dafür erhält er eine Stillhalterprämie von ca. $ 100. Das maximale Risiko ist der Abstand der Strikes multipliziert mit 100 minus die Prämie, also (5 Punkte * 100 – $ 100) = $ 400.

Wenn der Preis nun seitwärts läuft und am Ende der Laufzeit zwischen den Strikes liegt, verfällt der Iron Condor wertlos und der Stillhalter darf die Prämie von $ 100 voll behalten. Wäre das die einzige Position, sind darauf dann 25 % Kapitalertragssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer fällig. Soweit die aktuelle Regelung.

Neu Live-Webinar Neue Trading-Steuer 2021 in der Praxis - Jetzt reservieren
>>Jetzt unverbindlich reservieren<<

Wie sieht es nun aber mit der neuen Steuer aus?

Die Short-Optionen verfallen jeweils und gewinnen vollständig. Das bedeutet, dass die Prämie aus Short Put (3.500er, Preis $ 12,70 = $ 1.240 Gewinn) und Short Call (3820er, Preis $ 4,80 = $ 460 Gewinn) insgesamt $ 1.700 ergibt. Würden hier Verluste entstehen, wandern diese in den Topf 1. Die Verluste hingegen sind die verfallenen Long-Optionen, bestehend aus dem Long Put (3495er, Preis $ 12,20 = $ 1.220 Verlust) und Long Call (3.825er, Preis $ 4,30 = $ 430 Verlust), zusammen $ 1.600. Dieser Verlust wandert in den (begrenzten) Topf 4.

Dieser Verlust darf zwar mit dem Gewinn verrechnet werden, aber eben aufsummiert nur in Höhe von 20.000 €. Setzt man der Einfachheit halber den US-Kurs gleich dem Euro-Kurs dürfte man demnach maximal ca. 13 dieser Iron Condors handeln und danach wäre Schluss. Technisch kann man natürlich weiterhandeln, aber für jeden weiteren dieser Iron Condors, der netto ca. $ 100 einbringt, wäre dann eine Steuer von ca. 25 % * $ 1.700 = $ 425 fällig. Anders ausgedrückt, laufen alle Positionen im Gewinn durch (das müssen sie ja auch erst einmal…), ist nach $ 1.300 für den Stillhalter mit diesem Handelsansatz Schluss. Und auf die $ 1.300 sind ja noch Kapitalertragsteuer fällig. Es bleiben also ca. $ 1.000 übrig. Es ist wirklich Wahnsinn …

Fazit

Der Bundesrat (siehe Empfehlung vom Ausschuss) hatte große Bedenken, dass bei der Änderung der Verlustverrechnung gegen die Verfassung verstoßen wird. Diese Bedenken hatten wir euch auf unserem YouTube-Zweitkanal Inside Markets zusammengefasst.

Optionshändler werden (sofern sie nicht exzessiv Iron Condors etc. handeln) Möglichkeiten finden, ihren Handel fortzuführen. Schlechter dagegen sieht es aus unserer Sicht für aktive CFD- oder Future-Händler aus. Dieses Gesetz ist aber geltendes Recht und man sollte nicht aus „eigener Überzeugung“ dagegen verstoßen, denn am Ende interessiert im schlimmsten Fall den Insolvenzverwalter nicht, ob das Gesetz aus eurer Sicht legitim ist oder nicht. Daher den Handel anpassen und hoffen, dass Gerichte die Gesetzesänderung bald kippen.

Was diese Regelung zusätzlich für Aktien bedeutet, findet ihr im Blog von Trading-Steuerberatung.

 


Hinweis:
Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieser Seite hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von dem Autor als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Der Autor übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden.


Auch interessant:

  • Wie kann man ein Portfolio mit Put-Optionen absichern?

    Viele Händler haben Angst vor dem nächsten Börsencrash und möchten ihre Aktien absichern. Um ein…

  • 6 Fragen rund um die Optionsprämie

    Die Optionsprämie ist der Preis, den der Käufer einer Option an den Verkäufer (Stillhalter) bezahlt.…

  • Gold steuerfrei handeln

    Gold zählt wohl zu den meistgehandelten Rohstoffen an den Börsen weltweit. Auch als Anlageobjekt ist…

Kategorie: Optionen, Steuern

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. AvatarAlex meint

    29. Dezember 2020 um 15:44

    vielen Dank für den Beitrag. Verstehe ich die Aufstellung in der Tabelle und die Beispiele richtig, dass eigentlich eher die Long-Optionen problematisch sind? Wenn man allerdings nur nackte Optionen verkauft z.B. CSP (Cache secured Puts) und sollte die Option im Geld landen man sich einfach die Aktien andienen lässt und danach dann Covered Calls verkauft. Wäre man dann durch die neue Besteuerung nicht unbedingt betroffen?
    Was mir nicht klar ist, wie die Glattstellung bzw. Schließung von short Optionen (z.B. Puts) bewertet wird. Kann der daraus resultierender Verlustbetrag mit der Prämie aus der short Option (z.B. Put) problemlos verrechnet werden? Oder findet auch hier eine Kappung bis 20k statt? Und wie wird in diesem Zusammenhang das Rollen von Short Optionen behandelt? Denn auch beim Rollen wird eine Position geschlossen und eine neue eröffnet. D.h. auch hier entstehen Verluste, welche mit den Gewinnen verrechnet werden müssten.

    Antworten
    • AvatarHorst meint

      5. Januar 2021 um 10:20

      Genau – Short Optionen sind von der neuen Trading Steuer nicht betroffen. Es sind „nur“ die Long-Optionen, CfDs und Futures.
      Grüße Horst

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Haupt-Sidebar

Kategorien

  • Hintergrundwissen (52)
  • Investieren (27)
  • Markteinschätzung (33)
  • Optionen (51)
    • Rohstoff Optionen (10)
  • S&P 500 (13)
  • Steuern (2)
  • Tagesanalyse (27)
  • Volatilität (30)

Kostenfreie E-Books

Einführung in die Welt der Optionen

Neueste Beiträge

  • Unsere drei beliebtesten Blogbeiträge 2020
  • Mehr als nur ein Volatilitätsindex – Den VIX als Indikator nutzen
  • Verlustverrechnung Optionen ab 2021 – Änderungen im Überblick
  • Wie kann man ein Portfolio mit Put-Optionen absichern?
  • Der Disaggregated Cot-Report

Blogarchiv

  • Januar 2021 (1)
  • Dezember 2020 (3)
  • November 2020 (2)
  • Oktober 2020 (2)
  • September 2020 (2)
  • August 2020 (2)
  • Juli 2020 (2)
  • Juni 2020 (3)
  • Mai 2020 (2)
  • April 2020 (2)
  • März 2020 (2)
  • Februar 2020 (2)
  • Januar 2020 (3)
  • Dezember 2019 (1)
  • November 2019 (2)
  • Oktober 2019 (3)
  • September 2019 (4)
  • August 2019 (4)
  • Juli 2019 (5)
  • Juni 2019 (4)
  • Mai 2019 (4)
  • April 2019 (5)
  • März 2019 (4)
  • Februar 2019 (4)
  • Januar 2019 (4)
  • Dezember 2018 (3)
  • November 2018 (4)
  • Oktober 2018 (5)
  • September 2018 (4)
  • August 2018 (5)
  • Juli 2018 (4)
  • Juni 2018 (4)
  • Mai 2018 (5)
  • April 2018 (7)
  • März 2018 (9)
  • Februar 2018 (8)
  • Januar 2018 (2)
  • Dezember 2017 (1)

Footer

Social Media

  • E-Mail
  • Twitter
  • YouTube

Neuste YouTube-Videos:

  • Cash-Secured-Puts in der Praxis - Beispiel Coca-Cola Teil 1
Mehr laden

Kundenstimmen

Erfahrungen & Bewertungen zu Eichhorn Coaching

Neuste Blogbeiträge

  • Unsere drei beliebtesten Blogbeiträge 2020
  • Mehr als nur ein Volatilitätsindex – Den VIX als Indikator nutzen
  • Verlustverrechnung Optionen ab 2021 – Änderungen im Überblick

Kostenlosen Newsletter abonnieren

*Pflichtfeld

Copyright © 2021 Eichhorn Coaching • Datenschutz • Risikohinweis • Impressum • Kontakt

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKNeinDatenschutzerklärung