Eine Gesetzesänderung, die Ende 2019 beschlossen wurde, stößt aktuell bei Anlegern auf Unverständnis und Gegenwind. Die Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, einschließlich Optionen, wird ab 2021 geändert. Gewinne und Verluste werden demnach ab 2020/21 anders besteuert. Obwohl erst 2009 höchstrichterlich bestätigt wurde, dass eine sogenannte ‚asymmetrische Besteuerung‘ nicht zulässig ist, dürfen ab 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 € verrechnet werden. Folgt der Bundestag dieser Empfehlung des Finanzausschusses, wird es vom Bundesrat verabschiedet.
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